Durch die FFH-Richtlinie geschützte Arten

In ganz Europa werden durch die FFH-Richtlinie über 1.000 Arten geschützt. Davon kommen derzeit mehr als 40 auch in Brandenburg vor. Die FFH-Richtlinie unterscheidet dabei zwischen den Arten des Anhangs II, die durch die Ausweisung von FFH-Gebieten zu schützen sind (z.B. Rotbauchunke und Hirschkäfer), und den Arten des Anhangs IV, die durch ihre besonderen Habitatansprüche nicht allein durch abgegrenzte Schutzgebiete geschützt werden können (z.B. Feldhamster und Wildkatze). Im Naturpark Niederlausitzer Heidelandschaft sind derzeit Vorkommen von 18 Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie bekannt und durch die 10. Erhaltungszielverordnung und Schutzgebietsverordnungen geschützt. Dazu kommen viele weitere Arten des Anhangs IV. Einige davon möchten wir Ihnen auf dieser Seite in kurzen Steckbriefen vorstellen.

10. Erhaltungszielverordnung

24 Ergebnisse
24 Ergebnisse